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Straftat:
SACHBESCHÄDIGUNG (§ 303 StGB)
Es wurde Ihr Eigentum beschädigt
In diesem Bereich sind viele Dinge denkbar:
- zerstochene Reifen,
- eine eingeschlagene Fensterscheibe,
- zertrampelte Blumenbeete,
- abgesägte Äste,
- verschmutzte oder zerrissene Kleidung (evtl. auch infolge einer Körperverletzung),
- verschmierte Hauswände,
- usw., usw.
Auch dies muss nicht einfach hingenommen werden.
Sie brauchen:
- Name und Adresse der Person, die Ihr Eigentum beschädigt hat,
- Adresse und Tel.-Nr. der Schiedsperson, in deren Bereich derjenige/diejenige wohnt
- einen Termin zur Schlichtungsverhandlung bei der zuständigen Schiedsperson