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Geschäftsergebnisse
der Hessischen Schiedsämter in
2008
wurde veröffentlicht.
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Das OLG hat Regelungen für
den PC Einsatz in Schiedsstellen erlassen.
Um den PC Einsatz anzumelden ist ein
Verfahrensverzeichnis gemäß § 6 HDSG ausfüllen und an das
zuständige Amtsgericht zu senden.
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