Jahrelange Bemühungen haben Erfolg. Das OLG hat Regelungen für den PC Einsatz in Schiedsstellen erlassen.  Um den PC Einsatz anzumelden ist ein Verfahrensverzeichnis gemäß § 6 HDSG ausfüllen und an das zuständige Amtsgericht zu senden.

Ein "Merkblatt zum Datenschutz im Schiedsamt" sowie
ein  für Schiedspersonen vorbereitetes "Verfahrensverzeichnis" indem nur die Angaben zu Ziff 1.1,  1.2  und 8.1 zu ergänzen sind, stehen als PDF-Dateien zum download bereit.

Merkblatt zum Datenschutz im Schiedsamt

Verfahrensverzeichnis
Für Fragen oder Hinweise stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

Peter Vogt
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Mobil: 0170 1503686
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