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Wir über uns
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Bei
uns ist ein Schlichtungsversuch schnell bearbeitet, auch außerhalb der
sonst üblichen Arbeitszeit. Sie sparen dadurch Zeit und Nerven. Das ist
bürgernah und -freundlich.
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Es
gibt in jeder Stadt Schiedspersonen (Wichtig ist der Ort/Ortsteil, in
der Ihr Streitgegner wohnt) Name und Anschrift der zuständigen
Schiedsperson erfahren Sie bei der örtlichen Polizei, dem örtlichen
Amtsgericht oder auch bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
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Wir
arbeiten kostengünstig.
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Wir
arbeiten völlig unparteiisch.
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Ein
bei uns abgeschlossener Vergleich ist 30 Jahre lang vollstreckbar.
Und - wenn alles nicht hilft:
Als außergerichtliche Schlichtungsstelle können wir eine amtliche
Bescheinigung der Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuches zur Vorlage
bei Gericht ausstellen. Diese Bescheinigung ist bei den vorher
geschilderten Delikten zwingende Voraussetzung, um eine Klage bei
Gericht einreichen zu können.
Was können Sie erwarten?
Sie sitzen bei der Schiedsfrau/ dem
Schiedsmann am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem. Wir
sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben einen Eid geleistet,
der uns verpflichtet, unparteiisch tätig zu sein. Wir sind keine
Juristen, das ist auch nicht nötig. Denn wir sprechen keine Urteile,
sondern finden zusammen mit den beiden Gegnern eine Lösung Ihres
Problems, mit der beide einverstanden sind. Selbstverständlich werden
wir für diese Tätigkeit regelmäßig geschult und ausgebildet. Wir
unterliegen außerdem einer ständigen Aufsicht und Qualitätskontrolle
durch die Direktorinnen und Direktoren der für uns zuständigen
Amtsgerichte.
Unsere Erfolgsliste:
Wir erbringen nachweislich eine Erfolgsquote
von über 50 %. Ein Schlichtungserfolg führt bei den beiden
"Streithähnen" zu einer höheren Zufriedenheit, den beide sind mit dem
Ergebnis des Vergleichs einverstanden. Es gibt bei uns also keinen
Sieger oder Besiegten wie bei einer Entscheidung durch ein
Gerichtsurteil. Dies ist besonders dann von großem Vorteil, wenn es sich bei den
Streitenden z.B. um Nachbarn oder Ex-Freunde handelt. Eine solche
gemeinsam gefundene Lösung des Problems ist eine wichtige Voraussetzung
für den weiteren Umgang der Beiden miteinander.
Wir sind nicht unbezahlbar:
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten
ehrenamtlich. Es sind daher lediglich die geringen Verfahrens- und
Sachkosten (Porto, usw.) zu zahlen. Unabhängig vom Streitwert können die
Beteiligten schon für unter 40,-- Euro einen Vergleich schließen und
sich unter bestimmten Umständen diese Kosten sogar noch teilen.
Unsere Referenzen:
Das Amt der Schiedsfrauen und Schiedsmänner
ist eine seit über 170 Jahren bestehende und funktionierende Institution
die sich bewährt hat.
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