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BEDROHUNG ( § 241 StGB)
Sie werden
bedroht?
Hier gibt es viele
Möglichkeiten.
Strafbar macht sich auf jeden Fall derjenige, der Sie oder Ihnen nahe
stehende Familienangehörige mit einem Verbrechen bedroht. (Ich schlag
dich tot. Ich mach Dich kaputt?, usw.)
Es macht sich aber auch derjenige strafbar, der wider besseres Wissen
Sie dadurch täuscht, dass er behauptet, er wisse von einem Verbrechen,
dass demnächst an Ihnen oder Ihnen nahe stehenden Familienangehörigen
verübt werden soll.
Auch hier gilt Sie
brauchen:
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Name und Adresse
der Person, die Sie bedroht
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Adresse und
Tel.-Nr. der Schiedsperson, in deren Bereich derjenige/ diejenige
wohnt
Auskunft hier
- einen Termin
zur Schlichtungsverhandlung bei der zuständigen Schiedsperson
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