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BELEIDIGUNG (§ 185 StGB)
ÜBLE NACHREDE (§ 186 StGB)
VERLEUMDUNG ( § 187 StGB)
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Sie wurden beleidigt?
Eine "dumme Kuh" kann weh
tun. Ein "alter Ochse" nicht weniger.
Und erst recht dann, wenn es auch noch "Zuhörer" gibt.
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Man redet Ihnen "übel nach"?
Jemand aus Ihrem
Bekanntenkreis behauptet, Tatsachen über Sie zu kennen, die Sie
schlecht aussehen lassen. Und das alles stimmt überhaupt nicht.
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Sie wurden verleumdet?
Da erzählt doch jemand
von Ihren Kollegen wider besseres Wissen unwahre Dinge über Sie, nur
um Sie bei den anderen herabzusetzen.
Muss man sich das alles bieten
lassen? Ganz sicher
nicht!
Sie brauchen:
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Name und Adresse
der Person, die Sie bedroht
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Adresse und
Tel.-Nr. der Schiedsperson, in deren Bereich derjenige/ diejenige
wohnt
Auskunft hier
- einen Termin
zur Schlichtungsverhandlung bei der zuständigen Schiedsperson
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