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KÖRPERVERLETZUNG (§ 223 StGB)
Es hat Sie jemand misshandelt oder Ihre Gesundheit
geschädigt?
Schläge tun nicht nur der Psyche weh.
Sie haben Anspruch auf Schmerzensgeld.
Wenn bei der Körperverletzung auch noch etwas beschädigt oder
verschmutzt wurde, wie z.B. Kleidungsstücke, Schmuck, Brille, usw.,
steht Ihnen auch noch ein Schadensersatz zu.
Sie brauchen:
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Name und Adresse
der Person, die Sie bedroht
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Adresse und
Tel.-Nr. der Schiedsperson, in deren Bereich derjenige/ diejenige
wohnt
Auskunft hier
- einen Termin
zur Schlichtungsverhandlung bei der zuständigen Schiedsperson
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