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SACHBESCHÄDIGUNG (§ 303 StGB)
Es wurde Ihr
Eigentum beschädigt
In diesem Bereich
sind viele Dinge denkbar:
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zerstochene
Reifen,
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eine
eingeschlagene Fensterscheibe,
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zertrampelte
Blumenbeete,
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abgesägte Äste,
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verschmutzte oder
zerrissene Kleidung (evtl. auch infolge einer Körperverletzung),
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verschmierte
Hauswände,
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usw.,
usw.
Auch dies muss
nicht einfach hingenommen werden
Sie brauchen:
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Name und Adresse
der Person, die Sie bedroht
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Adresse und
Tel.-Nr. der Schiedsperson, in deren Bereich derjenige/ diejenige
wohnt
Auskunft hier
- einen Termin
zur Schlichtungsverhandlung bei der zuständigen Schiedsperson
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